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12.04.2011 Krankenkassenbeiträge bereits am 20.April fällig

Liebe Freunde von einfachLohn,
durch das Osterfest ist die Meldung der Krankenkassenbeiträge bereits am 20.April fällig. Das bedeutet, dass Sie kurz vor Ostern zusätzlich zu den anderen Aufgaben vor dem langen Wochenende und der Osterferienzeit auch noch die Lohnabrechnung erledigen müssen!

Wie können Sie Stress in der Lohnabrechnung vor Ostern vermeiden?
1. Rechnen Sie einfach jetzt schon ab! Sollten sich noch Stunden ändern: Vereinbaren Sie mit Ihren Arbeitnehmern, dass aufgrund der frühen Fälligkeit der Beiträge die Mehr- oder Minderstunden ausnahmsweise im kommenden Monat verrechnet werden (ohne Korrektur).
2. Wir melden die Krankenkassenbeiträge und die Lohnsteuer zur Fälligkeit.
3. Stellen Sie online die Überweisungen bei Ihrer Bank ein und geben Sie bei Ausführungsdatum den 26.04.2011 (Stichwort: Terminüberweisung) ein.
4. Genießen Sie das Osterfest!

Wir wünschen Ihnen eine entspannte Vor-Oster-Zeit!
Ihr einfachLohn und Main-PC Team



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