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Wichtiges Datum für alle kleinen und mittleren Betriebe, die Daten von ihren Kunden speichern: Wer nach dem 23. Mai keinen Datenschutzbeauftragten hat, der macht sich strafbar.
Zumindest dann, wenn fünf Mitarbeiter regelmäßig Zugriff auf die Daten haben. Dabei ist es egal, ob es sich um Kunden-, Mitarbeiter- oder Patientendaten handelt. Firmen, die das nicht tun, riskieren eine Strafe von bis zu 250.000 Euro.
Der ernannte Datenschutzbeauftragte ist künftig Ansprechpartner für alle Beteiligten und überwacht, was mit den Adressen passiert.
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