Das Bundeskabinett hat heute mit dem Steueränderungsgesetz 2003 beschlossen, dass Unternehmen künftig neben den Lohnsteueranmeldungen auch die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Finanzverwaltung verschicken können. Die gewohnte Lohnsteuerkarte hat damit praktisch ausgedient.
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