Der deutsche Industrie- und Handelskammertag warnt seine Mitglieder vor einer neuen Klagewelle. Eine weit gehend unbekannte EU-Richtlinie mit Vorschriften für geschäftliche E-Mail könnte zur Abmahnung von bis zu drei Millionen Unternehmen in Deutschland führen, sagte Jochen Clausnitzer, Referatsleiter Handelsrecht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), dem 'Handelsblatt' (Dienstagsausgabe).
Seit Jahresbeginn ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dass sämtliche geschäftlichen E-Mails die so genannten Pflichtangaben für Schriftverkehr enthalten müssen. Unter anderem müssen wie in einem Briefbogen das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer angegeben werden. Außerdem sind sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachnamen aufzuführen. Das Gesetz gelte für alle Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Um Schaden von seinen Mitgliedern abzuwenden, wird der DIHK am Dienstag sämtliche regionalen Handelskammern in einem Rundschreiben über die Dringlichkeit der Lage informieren.
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