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Die seit Jahresbeginn geltende Kennzeichnungspflicht von Internetseiten ist umstritten, sie beitet bietet Futter für Spammer und Abmahnvereine. Seit Anfang 2002 gilt: Keine Website ohne Impressum. Es trifft nicht nur kommerzielle Anbieter, auch wer Shareware zum Download bereitstellt, Werbebanner oder kostenpflichtige Links auf seiner Website hat, wird als Teledienst eingestuft und fällt unter die Kennzeichnungspflicht des Teledienstgesetzes (TDG). Die offen gelegte Identität ist für Surfer zwar äußerst hilfreich, bietet aber auch Spammern willkommene Daten, schreibt das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen Ausgabe.
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