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Der Internet Provider T-Online kann gesetzlich verpflichtet werden, der Staatsanwaltschaft die Nutzerdaten seiner Kunden herauszugeben, wenn die Musikindustrie mit ihren Anzeigen gegen private P2P-Nutzer dies gegenüber der r Staatsanwaltschaft durchsetzt. Das sagte T-Online-Sprecher Martin Frommhold de.internet.com auf Nachfrage. "Die Identität unserer Kunden geben wir gegenüber Dritten nur dann preis, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Dies gilt zum Beispiel gegenüber Strafverfolgungsbehörden, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage im Sinne der Strafprozessordnung (StPO) oder des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorliegt", so Frommhold. Liegt dem Auskunftsersuchen, also ein richterlicher Beschluss zu Grunde, gebe man die angefragten Nutzerdaten entsprechend an die Strafverfolger weiter.
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