Ab sofort gilt die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Seit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt müssen Behörden der Bundesverwaltung beim Einrichten neuer Web-Auftritte oder deren Überarbeitung Vorkehrungen treffen, damit auch Behinderte das Informationsangebot nutzen können. Bestehende Angebote sowie öffentlich zugängliche Terminals müssen bis zum Jahresende 2005 angepasst werden, es sei denn, sie richten sich speziell an Behinderte: Dann läuft die Schonfrist schon Silvester 2003 ab.
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